die aktuelle Verordnung des Landes Hessen bedeutet für Ihre Übernachtung in unserem Hotel folgendes:
2G-Regelung
Der Aufenthalt zu touristischen Zwecken ist ausschließlich zulässig für Geimpfte oder Genesene (2G).
Unser reichhhaltiges Frühstücksbuffet in der Cafeteria darf nur von Geimpften oder Genesenen genutzt werden.
3G-Regelung
Der Aufenthalt zu geschäftlichen oder sonstigen Zwecken ist auch für Getestete zulässig (3G).
Der Schnelltest ist täglich, ohne Aufforderung zu unseren Rezeptionszeiten zu erbringen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Sie entsprechend ohne Impfpass, Genesenen-Schein oder aktuellen Negativtest nicht empfangen dürfen.
Zeigen Sie bei Ihrer Ankunft bitte entsprechend einen der folgenden Nachweise vor:
- Negativer Antigen- oder PCR-Test, nicht älter als 24 Stunden
- ein Genesenen-Nachweis bzw. positiver PCR-Test, mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate alt
- vollständiger Impfschutz laut Impfpass
Halten Sie ein Original-Impfnachweis/-zertifikat oder eine zugelassene App (CoronaApp, CovPass oder Luca App) parat. Es zählt das Datum der Zweitimpfung plus 15 Tage. Bitte beachten Sie, dass der 2G-/3G-Nachweis nur im Zusammenhang mit einem amtlichen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, etc.) zur Klärung Ihrer Identität gültig ist.
In den Innenräumen gilt weiterhin die Maskenpflicht.
Hier können Sie jetzt schon alle Informationen, Angebote und Tipps für Ihren Aufenthalt in unserem Hotel abrufen:
https://portal.gastfreund.net/residenz-hotel-giessen
Wir freuen uns auf Sie.
Bleiben Sie gesund!
Mit weihnachtlichen Grüßen,
Ihre Helene Lutz und das Team vom Residenz Hotel Gießen